| Private - Insolvenz |
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Stufe für Stufe schuldenfreiIm Jahre 1999 änderte der Gesetzgeber die Insolvenzverordnung. Es besteht jetzt erstmals die Möglichkeit, für Privatpersonen & Selbständige ein Insolvenzverfahren durchzuführen und die damit verbundene Restschuldbefreiung zu erlangen. Bereits zum 1.12.2001 ist das Insolvenzrechtsänderungsgesetz in Kraft getreten. Drei Jahre nach der Realisierung der neuen Insolvenzverordnung wurden aus den ersten Erfahrungen mit dem neuen Insolvenzrecht Konsequenzen gezogen, die sich nachhaltig auf die jeweiligen Insolvenzverfahren auswirken werden. Zudem besteht nun auch für mittellose Schuldner endlich die Möglichkeit, ein Insolvenzverfahren zu beantragen. Vergangenheit abschließen. Wir begleiten Sie Schritt für Schritt bei der Vorbereitung Ihres Insolvenzverfahrens. Gemeinsam finden wir heraus, welches Insolvenzverfahren für Sie in Betracht kommt. In einem persönlichen und vertraulichen Gespräch stellen wir Ihnen, unsere Dienstleistung vor und erläutern welche Angaben erforderlich sind.
Gegenwart nutzen. Alle, für das private Insolvenzverfahren notwendigen Formulare und Schriftsätze werden von dem Programm selbstständig formuliert und zum Ausdruck bereitgestellt. Am Ende erhalten Sie den fertigen Insolvenzantrag, welchen Sie bei den zuständigen Behörden einreichen können.
Zukunft gestalten. ´Durch die Eröffnung Ihres Insolvenzverfahrens wird sich vieles für Sie ändern.
Verbraucherinsolvenz oder Regelinsolvenz?
Sollten keine der oben erwähnten Ausführungen auf Sie zutreffen, dann sind Sie bei den Informationen für das Verbraucherinsolvenzverfahren richtig.
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