Private - Insolvenz PDF Print E-mail

Stufe für Stufe schuldenfrei

Im Jahre 1999 änderte der Gesetzgeber die Insolvenzverordnung. Es besteht jetzt erstmals die Möglichkeit, für Privatpersonen & Selbständige ein Insolvenzverfahren durchzuführen und die damit verbundene Restschuldbefreiung zu erlangen. Bereits zum 1.12.2001 ist das Insolvenzrechtsänderungsgesetz in Kraft getreten. Drei Jahre nach der Realisierung der neuen Insolvenzverordnung wurden aus den ersten Erfahrungen mit dem neuen Insolvenzrecht Konsequenzen gezogen, die sich nachhaltig auf die jeweiligen Insolvenzverfahren auswirken werden. Zudem besteht nun auch für mittellose Schuldner endlich die Möglichkeit, ein Insolvenzverfahren zu beantragen.
  

Vergangenheit abschließen. Wir begleiten Sie Schritt für Schritt bei der Vorbereitung Ihres Insolvenzverfahrens. Gemeinsam finden wir heraus, welches Insolvenzverfahren für Sie in Betracht kommt. In einem persönlichen und vertraulichen Gespräch stellen wir Ihnen, unsere Dienstleistung vor und erläutern welche Angaben erforderlich sind.

 

Gegenwart nutzen. Alle, für das private Insolvenzverfahren notwendigen Formulare und Schriftsätze werden von dem Programm selbstständig formuliert und zum Ausdruck bereitgestellt. Am Ende erhalten Sie den fertigen Insolvenzantrag, welchen Sie bei den zuständigen Behörden einreichen können.

 

Zukunft gestalten. ´Durch die Eröffnung Ihres Insolvenzverfahrens wird sich vieles für Sie ändern.
Es werden beispielsweise keine Kontopfändungen mehr gegen Sie durchgeführt.
Ebenfalls gehören Lohn- bzw. Gehaltspfändungen der Vergangenheit an.
Der Schriftverkehr und die Abwicklung Ihrer Gläubiger regelt der Ihnen zugewiesene Treuhänder.
In den dann geordneten Vehältnissen können Sie sich voll und ganz Ihrem Neuanfang widmen.

 

Verbraucherinsolvenz oder Regelinsolvenz?

  • Wenn Sie selbständig sind
  • Sie waren selbständig und haben mehr als 19 Gläubiger
  • Als Arbeitgeber bestehen gegen Sie Forderungen aus Arbeitsverhältnissen
    • nicht bezahlter Lohn und Gehalt
    • Verbindlichkeiten bei den gesetzlichen Krankenkassen für Arbeitnehmer
    • Forderungen des Finanzamts für nicht abgeführte Lohnsteuer


Wenn ein oder mehrere Punkte zutreffen lesen Sie bitte die Informationen für das Regelinsolvenzverfahren.

Sollten keine der oben erwähnten Ausführungen auf Sie zutreffen, dann sind Sie bei den Informationen für das Verbraucherinsolvenzverfahren richtig.

 

PDF Private-Insolvenz Infoblatt