Verbraucherinsolvenz PDF Print E-mail

Stufe für Stufe in das Verbraucherinsolvenzverfahren

Seit 2002 unterstützen wir überschuldete Menschen mit unserer Spezialsoftware auf dem Weg zur Stellung eines Eigenantrag auf Eröffnung eines privaten Insolvenzverfahrens.

Für unsere Kunden hat sich dadurch vieles geändert. Sie schlafen wieder ruhig, gehen motiviert zur Arbeit und schauen optimistisch in die Zukunft.

Bevor es auch für Sie soweit sein kann, müssen Sie mit unserer Hilfe Schritt für Schritt folgende Stufen nehmen:

 

          I  Vergangenheit abschließen
Nach der Insolvenzverordnung sind Sie verpflichtet, alle Gläubiger nach bestem Wissen und Gewissen anzugeben. Wenn Sie also keine Unterlagen mehr haben und dennoch wissen, wo Sie Schulden haben, notieren Sie die Anschrift und den Betrag auf einem Papier. Wir benötigen von Ihnen folgende Unterlagen, damit wir Ihre Daten für Sie in die Software einpflegen können:
  • Alle Gläubiger (Firmen- und Privatschulden), am besten den gesamten Schriftwechsel (insbesondere Vollstreckungsbescheide, Zwangsmaßnahmen und Abtretungen)
  • Letzter Einkommensnachweise
  • Unsere Formulare
  • Unterschriebenen Vertrag

          II Gegenwart nutzen

Für das Verbraucherinsolvenzverfahren schreibt der Gesetzgeber einen außergerichtlichen Einigungsversuch vor. Sie müssen, im Rahmen Ihrer finanziellen Möglichkeiten, Ihren Gläubigern einen Plan zur Regulierung der offenen Forderungen übersenden.

Der nötige Schriftwechsel mit dem Schuldenbereinigungsplan wird von unserer Spezialsoftware vorbereitet und ausgedruckt. Diesen müssen Sie nur noch unterschreiben und weiter versenden. Ihre Gläubiger haben dann vier Wochen Zeit Ihrem Vorschlag zuzustimmen, ihn abzulehnen oder gar nicht zu antworten.

Verweigert auch nur ein Gläubiger die Zustimmung oder äußert sich nicht zu Ihrem Vorschlag, ist Ihr Vergleichsversuch gescheitert.

Das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuches wird Ihnen von einer geeigneten Stelle  bescheinigt. Dieses ist bereits in unserer EDV – Nutzungsgebühr enthalten.
Wir pflegen Ihre Daten in unsere Software ein und Sie erhalten den fertigen Insolvenzantrag zur Prüfung und Unterschrift für Ihr zuständiges Insolvenzgericht.
Das Gericht prüft nach Eingang Ihres Insolvenzantrages, ob ein gerichtlicher Einigungsversuch sinnvoll ist.
 

        III Zukunft gestalten

Das Gericht eröffnet Ihr Insolvenzverfahren und Sie sind spätestens nach 6 Jahren schuldenfrei (ausgenommen sind Forderungen aus unerlaubter Handlung). Sie müssen sich nachweislich bemühen jede zumutbare Arbeit aufzunehmen oder weiterzuführen.

Sie treffen sich mit Ihrem Treuhänder und besprechen den weiteren Ablauf. In der Regel zieht der Treuhänder den pfändbaren Anteil Ihres Einkommens ein und verteilt die eingezogenen Beträge einmal jährlich an Ihre Gläubiger. Durch Beschluss des Amtsgerichtes werden Sie von Ihren Restschulden befreit

 

         IV Sonstiges

Seit dem 01.07.05 wurden die Pfändungsgrenzen erneut festgesetzt. Somit ist das unpfändbare Einkommen für eine alleinstehende Person auf 990,00 EUR netto monatlich angehoben worden. Bei einem Familienvater mit einer nicht berufstätigen Ehefrau und zwei Kindern wurde das nicht pfändbare Einkommen auf 1.770,00 EUR festgesetzt.

Wenn Sie mehr verdienen, richtet sich der abzuführende Betrag nach der vom Gesetzgeber festgelegten Pfändungstabelle. Er hat hier einen Ausgleich geschaffen, indem er berücksichtigt, dass sich Mehrarbeit für Sie und für Ihre Gläubiger lohnen soll.

Außer unseren Kosten fallen noch Gerichts- und Treuhänderkosten an. Die Höhe legt das Insolvenzgericht fest. Im Fall Ihrer Mittellosigkeit können Sie sich durch  Antrag diese Kosten stunden lassen. Das Formular ist in unserer EDV berücksichtigt und wird mit ausgedruckt.

 

Verbraucherinsolvenz Infoblatt